EU-NIS 2 und EU-CRE – Verordnete IT-Sicherheit! Was jetzt zu tun ist

Web Seminar

EU-NIS 2 und EU-CRE – Verordnete IT-Sicherheit! Was jetzt zu tun ist

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07 Mai 202411:00 - 12:00 Uhr

Mit der NIS-2 hat die Europäische Union im vergangenen Jahr eine Richtlinie zur Stärkung des Schutzes wichtiger Infrastrukturen gegen IT-Störungen und Cyberangriffe eingeführt. 

Für Deutschland war bislang die KRITIS-Gesetzgebung insbesondere für größere Institutionen entscheidend: 

NIS-2:

Organisationen, die unter diese Richtlinie fallen, müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um Cyberangriffe zu verhindern und ihre Systeme vor potenziellen Bedrohungen zu schützen. 

KRITIS:

Mit KRITIS werden jene Infrastrukturen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Wirtschaft oder das gesellschaftliche Leben hätte, bezeichnet. Auch hier gelten für die Betroffenen bestimmte Auflagen für eine angemessen Cybersicherheit.

Doch was gilt es genau zu beachten? 

Für Ihre Organisation, eingebettet in den Kontext von NIS 2 und KRITIS, ist es von entscheidender Bedeutung, resilient gegenüber Cyberangriffen und anderen potenziellen Bedrohungen zu sein. Das erfordert eine umfassende Einordnung der eigenen Betriebsstrukturen und -prozesse im Hinblick auf Sicherheitsrisiken sowie die Identifizierung von kritischen Systemen und Dienstleistungen, die besonders geschützt werden müssen. 

Deshalb sprechen wir im Web Seminar zu möglichen Maßnahmen, die Ihre Firma ergreifen sollte: 

  • Implementierung von robusten Sicherheitsrichtlinien und -verfahren 
  • Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter für Sicherheitsrisiken 
  • Kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Informationssysteme 
  • Einführung von Notfallplänen und -maßnahmen zur schnellen Reaktion auf potenzielle Bedrohungen oder Ausfälle. 

In unserem neuen kostenfreien Web Seminar gehen wir auf all‘ diese Themen ein und verschaffen Ihnen so einen Überblick. 

Im Anschluss an das Web Seminar haben Sie zudem die Möglichkeit, sich für weitere Termine anzumelden, in denen Expertinnen und Experten die Fragen aller Interessierten beantworten. 

Gerne helfen wir Ihnen bei der der Einordnung Ihrer Organisation im Kontext der Gesetzgebung und evaluieren mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. 

Für alle Rückfragen rund um unsere Web Seminare wenden Sie sich gerne an events@bdo.de.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Anmeldung

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Sollten während des Web Seminars bei Ihnen aufgrund von technischen Problemen oder einer unzureichenden Internetverbindung Ausfälle bei der Übertragung vorkommen (Bild- oder Tonausfälle) oder eine Teilnahme aufgrund einer restriktiven Firmen-Firewall nicht möglich sein, stellen wir Ihnen selbstverständlich im Nachgang die Aufzeichnung und die Unterlagen des Web Seminars zum Download zur Verfügung.